|  | Die Erbregister des
      16. Jahrhunderts<zurück   
      weiter>
  Um die Mitte des 16.
      Jahrhunderts, im Jahre 1548, wurde das erste Erbregister des Amtes Lutter
      am Barenberge angefertigt (1).
 
  Das Erbregister ist nicht etwa ein Erbschaftsverzeichnis, sondern eine
      Zusammenstellung der Rechte und Einnahmen des Amtes Lutter, aus der aber
      auch die Anzahl und Namen der Grundbesitzer, die Größe ihrer Besitzungen und die damaligen 
      Abhängigkeitsverhältnisse zu erkennen sind und das über die wirtschaftliche Entwicklung 
      Aufschluss gibt.
 
  Erfreulicherweise haben wir für das damalige Amt Lutter, also auch für Hahausen, insgesamt fünf 
      verschiedene Erbregister vorliegen. Nach dem bereits anfangs genannten aus dem Jahre 1548 folgt ein weiteres, angeblich 
      aus der Zeit vor 1567 (2), das praktisch nur eine Abschrift des ersten mit
      Ergänzungen darstellt. Es gibt ein 
      Erbregister aus der zeit um 1568 (3), davon eine wörtlich übereinstimmende Kopie, aber zusätzlich 
      mit dem Namen späterer Bewirtschafter  (4) sowie schließlich ein solches vom Jahre 1595
      (5).
 
   Die in diesen Registern aufgeführten Höfe sind nach den südniedersächsischen Hofklassen benannt, wie da 
      sind Acker-, Halbspänner und Kothöfe. Diese drei Hof- oder Bauernklassen treten seit dem 16. Jahrhundert gemeinsam 
      auf, wobei die einzelnen Höfe ganz sicherlich ein weit höheres Alter aufweisen.
      Weitere Bezeichnungen der unterbäuerlichen Stellen sind der Häuslinge, Brinksitzer und
      Anbauer. Im 
      braunschweigischen gab es jedoch seit dem 16. Jahrhundert neben den Häuslingen, die
      Einliegerwohnungen innehatten, auch
      solche mit eigenen Häusern.
 
  Der "Landbesitz" der Höfe war jedoch äußerst gering und lag im allgemeinen bei etwa 10 Morgen.
      Wenn hier Landbesitz in Anführungszeichen gesetzt wird, so hat das seinen Grund, denn meist waren Ackerland und 
      Wiesen Meierland, d. h., es gehörte dem Herzog oder einem Adligen, an den Abgaben zu entrichten waren. In Hahausen
       waren dies im 16. Jahrhundert außer "Meinen fürstlichen Gnaden", also dem Herzog, die Herren von Steinberg und von
       Veltheim. Im Jahre 1566 wurde dem Adel jedoch Zinserhöhung und
      Abmeierung (d. h. Übernahme von Meierland in Gutswirtschaft) verboten, 1597 wurde das Meierverhältnis sogar zu einer Art Erbpacht. In
      Hahausen gab es 1548
       13 Kothöfe, 1595 deren 20. Die Einwohnerzahl betrug 1548 153 Personen.
 
   Das Erbregister von 1548 vermerkt "Hahausenn" betreffend, dass Gericht und Untergericht vom Dorfe und der Feldmark zum 
      Hause Lutter gehören. Die  von Steinberg zu Bornhausen besaßen außer der Kirche (d. h. dem Patronat über 
      die Kirche) auch den Zehnten "auf der veldmark" Die daraus resultierenden Naturalabgaben beliefen sich jährlich auf 5 Malter 
      Roggen und 4 Malter Hafer  (6).
 
    (1) St. A. Wob. 19 Alt 134
 (2) Siehe 1
 (3) St. A. Wob. 19 Alt 135
 (4) ST. A. Wob. 19 Alt 136
 (5) St. A. Wob. 19 Alt 137
 (6) Malter = altes deutsches Getreidemaß sehr verschiedener Größe: In Braunschweig und Hannover 186,91 l
 
   Chronik, Seite 48
 
  Der Krug im Dorfe gehjörte "meinem gnedigen fürsten und
      herrn", also dem Herzog. Der Krüger musste von jedem Fass, das er ausschenkte, 3 Groschen Zins an den 
      Herzog abliefern. An weiteren Abgaben waren die sogenannten Rauchhühner, jeweils 1 Huhn von 13 Höfen, an das Haus 
      Lutter zu entrichten. Auß,erderm mussten von 9 Höfen "Pfennigzinse" gezahlt werden, wie ein "Zinß Register" aussagt. 
      Der "Landtschatz" betrug 3 Goldgulden.
 
   In Hahausen gab es weder Acker- noch Halbspännerhöfe (halbe Ackerleute), sondern Kothöfe. Das älteste 
      Verzeichnis der Landbewirtschafter (Köter) enthält auch noch keinen der später in Hahausen vertretenen Familiennamen,
       sondern Namen wie Stoffregen, Gallenbrecht, Gerken, Strümpel, Philipps, Moller,  Jordens, Fronen, Lengema(nn), Kannengeter, 
       Leimeiger, Seeboge und Glesener. Erst in einem jüngeren Verzeichnis erscheint
      dann der Name Rümann.
 
  In späteren Registern sowie in Nachträgen zu den älteren Erbregistern finden wir dann mehrere der auch 
      noch heute in Hahausen vorkommenden Familiennamen Wir können hier
      genau verfolgen, wie die Höfe von einem Besitzer auf den anderen übergingen. Es werden mehrere wüste Höfe 
      aufgeführt, wohl eine Folge der in den vorigen Kapiteln geschilderten kriegerischen Ereignisse und Seuchen.
 
  Das wohl um 1568 zusammengestellte "Erb Register des Hauß und Ambts Lutter am Barumberg" vermerkt u. a. "Velt und 
      Rotzehnt f. Hahausen anß, Hauß Lutter" was den Übergang des Zehnten für Meier- und Rodeland an den
      Herzog 
      bedeutet. Weiter heißt es: "Hahausen gibt Fleischzehnten denen vom Steinberge".
 
   Das Register berichtet über "daß Dorf Hahausen an der Seesischen HerStraßen"
      und gibt gute Beschreibungen der Gewässer, die an anderer Stelle wiedergegeben werden. Die Zahl der Höfe hatte sich inzwischen 
      vermehrt und Heinrich Vasterling besaß bereits 20 Morgen "bey dem Finckenherde", "Steinbergsch Gut" gab es noch "hinter dem 
      düsteren Grunde" und Hanß Polemann war Krüger in Hahausen, doch auch Harmen Berendts wird als Krüger bezeichnet. 
      Neben den Besitzern der Kothöfe gab es auch Häuslinge, so hatte Hans Mackensen "ein Klein hauß nichts dabey dient wöchentlich 1 Tag",
      das gleiche wird von Andreas Zilckenberg und dem Schmied Hans Thiemann
      berichtet. Hans Jeßen hatte "Ebner gestalt ein bloß hauß". Für Hahausen bestand Mühlenzwang bei der Niedermühle 
      wischen Lutter und Neuwallmoden, da die Pöbbeckenmühle seit der Stiftsfehde wüst war.
 
  Das letzte Erbregister, das wohl aus dem Jahre 1595 stammt, führt bereits 20 Kotassen in Hahausen auf, die namentlich genannt werden
      sollen. Es  waren: Hanß Polemann, Hans Jordens, Harmen Haverlah, Riemenschneioder, Marx Rümann, Hanß Lemcken, Andreas Schmidt,
      Hanß Lengemann, Henni Fricken, Hans Dietz, Barthold Müller, Jost Jordens, Hanß Dammeyer, Hanß Raben,
      Hanß Rabente. Von dem Häusling Henni Bertelß heißt es: "hat eine Hütte nichts dabei".
 
  Sei noch vermerkt, dass die Jahreszahlen der Register mit Vorsicht zu
      behandeln sind, doch kann mit Sicherheit das 16. Jahrhundert als die Zeit
      ihrer Anfertigung
 
   Chronik, Seite 49
 
  angesehen werden. Vielfach wurden auch
      Nachträge in den Registern angebracht. So wird z. B. angenommen, dass das Register 19 Alt 136 die Namen der Bauern aus der Zeit um 1565 
      mit Nachträgen enthält und zwar aus der Zeit des Herzogs Heinrich Julius (nach 1589), also z. T. noch aus dem 17. Jahrhundert.
      Der Verfasser ist überdies der Meinung, dass die überwiegende Zahl der Nachträge bzw. Korrekturen erst nach 1595 erfolgt ist. In den
      Registern erscheint Hahausen hinter allen anderen Dörfern des Amtes Lutter, da es das ärmste Dorf war.
 
   Chronik, Seite 49
 
  
 |