St. Romanus Hahausen
im Pfarrverband St. Trinitatis Neiletal

Triftweg 8,
38729 Hahausen
Telefon: 05383 / 261

Monatsspruch Februar
Alles ist erlaubt - aber nicht alles nützt. Alles ist erlaubt - aber nicht alles baut auf. Denkt dabei nicht an euch selbst, sondern an die anderen.


1. Korinther 10, 23-24

DIES UND DAS AUS DEM LEBEN UNSERER GEMEINDEN:

KIRCHE UND STAAT: WIE GEHT DAS?
SUBSIDIARITÄT

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Staat nicht das Maß aller Dinge, sondern der Mensch. In unserem Grundgesetz heißt es im berühmten ersten Artikel: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Daraus folgt, wie im Artikel zwei des Grundgesetzes festgelegt, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Schon mit diesem Auftakt de
utet sich an, wie sich unser Staat verstanden wissen will. Zum einen natürlich als demokratischer Rechtsstaat, zum anderen aber auch als Staat, der die Initiative seiner Bürgerinnen und Bürger schätzt. Und da spielt das Prinzip der Subsidiarität eine große Rolle. Unter Subsidiarität (von lateinisch: subsidium = Hilfe, Unterstützung) wird ein rechtliches und politisches Ordnungsprinzip in Kirche, Staat und Gesellschaft verstanden. Es stellt Eigenverantwortung vor staatliches Handeln. Dieses Prinzip ist einst von der Reformierten Synode in Emden entwickelt worden. Dort wurde im Jahre 1571 beschlossen, dass man Provinzial- und Generalsynoden nur Fragen vorlegen solle, die in den Sitzungen der lokalen Versammlungen nicht entschieden werden konnten, oder was alle Gemeinden der Provinz angeht." Das heißt: Es soll nicht alles zentral entschieden werden, sondern möglichst viel vor Ort.

Dieses Prinzip besagt, dass gesellschaftliche Aufgaben bei uns nicht zuerst vom Staat, sondern in eigenverantwortlichem Handeln von Individuen und gesellschaftlichen Gruppierungen gelöst werden sollen. Natürlich müssen sich diese an Recht und Gesetz halten und dürfen den Prinzipien des Grundgesetzes nicht widerstreben. Zu den Grundrechten gehört ausdrücklich die Religions- und Bekenntnisfreiheit. Insofern ist es ein Irrglaube zu meinen, dass alles, was vom Staat komme, „neutral" sei. Der Staat selbst will und darf keine religiösen und weltanschaulichen Inhalte festlegen. Vielmehr gilt, was der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst-Jürgen Böckenförde im Jahre 1976 prägte: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann."

Das Prinzip der Subsidiarität findet heute breite Anwendung sowohl in der Europäischen Union als auch in der Gestaltung der Rechtsbeziehungen der Bundesrepublik Deutschland als einem föderalen Staatssystem, das die Eigeninitiative und das Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger fördert und fordert.

 


Ab dem 01.09.2010 arbeitet Diakonin Heidemarie Hein aus Langelsheim im Pfarrverband Hahausen - Nauen mit, zunächst solange die Vakanzsituation anhält. Frau Hein wird die neue Konfirmandengruppe in Hahausen begleiten und sich in der nächsten Zeit ein eigenes Bild von den Gruppen und Kreisen in unseren Gemeinden verschaffen. Auch über die Vorbereitung der Krippenspiele für die Gottesdienste am Heiligen Abend und anderen besonderen Gottesdienste heben wir schon nachgedacht. Durch die Mitarbeit von Frau Hein ist für einige Bereiche eine bessere hauptamtliche Unterstützung möglich als bisher. Allerdings bedeutet der Zusatz für die Dauer der Vakanz auch, dass Frau Hein nicht auf Dauer in den Gemeinden einen Teil ihres Dienstes tut. Sie bleibt weiterhin für die Kinder- und Jugendarbeit in den Gemeinden des Langelsheimer Raums zuständig. Wie es mit dem Pfarrverband Hahausen - Nauen langfristig weiter geht, darüber wurden in den letzten Monaten viele Gespräche geführt und mancher Plan entwickelt. Es bleibt festzuhalten: Im Moment ändert sich an der Vakanz nichts. Die Kirchenvorstände freuen sich, dass Frau Hein die Arbeit in den Gemeinden nun mit begleitet und heißen sie herzlich willkommen!

 



Info
Ab dem 01. Juni 2009 ist die Pfarrstelle in den Kirchengemeinden Hahausen und Nauen unbesetzt. Die Vakanzvertretung übernimmt Pfarrer Martin Stützer im Pfarrverband Lutter - Neuwallmoden - Ostlutter.
Sie erreichen Pfarrer Stützer im Pfarramt Lutter a. Bbge,, Teichdamm 7, 38729 Lutter a. Bbge.
Telefon 05383 - 326,    Fax: 05383 - 907380   e-mail:_martin.stuetzer@lk-bs.de oder lutter.pfa@lk-bs.de

Das Pfarramt in Lutter ist normalerweise Dienstags und Freitags von 9.00 bis 11.00 Uhr und Mittwochs von 17.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Frau Fochler, die Pfarramtssekretärin, nimmt Ihre Angelegenheiten entgegen und leitet sie ggf. weiter.

Für Kasualien, Taufen, Trauungen, Bestattungen ist Pfarrer Tegtmeier aus Kirchberg mit zuständig
Das Büro in Hahausen ist wie gewohnt am Donnerstag für sie geöffnet.